Turbo für die Windkraft

In Hessen dauert es mehr als 38 Monate, bevor ein neues Windrad gebaut ist, im Bundesdurchschnitt ziehen sich die Verfahren 23 Monate hin. Auch das ist viel zu lange, sollen die dem Klimawandel geschuldeten ehrgeizigen Ziele zum Windkraftausbau kein Wunschtraum bleiben. Also plant die Bundesregierung ein Gesetz zum beschleunigten Ausbau von Windkraftanlagen. In vielen Fällen sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen künftig nicht mehr nötig sein. Sie sollen vor allem für jene Anlagen entfallen, wenn für deren ausgewiesenes Gebiet bereits eine „strategische Umweltprüfung“ vorgenommen wurde.

Dieser Turbo für die Windkraft provoziert Widerstand, gelten die Windmühlen doch vielen als der Gesundheit abträgliche lärmende Schlagschattenwerfer und als Schredderanlagen für seltene und nützliche Tiere. Die Umweltschützer wollen nicht, dass die Regierung nun „Klimaschutz gegen Natur- und Artenschutz ausspielt“ und dabei den Anlagenbetreibern auch noch deren Geschäft vergoldet. Denn: „Geld kann man nicht essen.“  Das ist wohl wahr, gleichwohl gehen die Kritiker von der falschen Prämisse aus. Ist der beschleunigte Ausbau von Windparks im Kampf gegen den Klimawandel doch per se Natur- und Artenschutz. Das dürfte im Übrigen die Zustimmung der Grünen zu diesem Paradigmenwechsel im Zusammenspiel des Planungs- und Genehmigungsrechts befördert haben. Wenn das Klima kippt, sind schließlich sämtliche Naturlandschaften und alle Lebewesen in ihrer Existenz gefährdet.  

Um das zu verhindern, muss der jetzt beschlossene Turbo noch aufgeladen werden mit der Beseitigung weiterer Hürden. Für den schleppenden Aufbau sind doch neben der ausufernden Planung auch fehlende Kapazitäten verantwortlich: Es fehlt an Personal in der Verwaltung, bei der Herstellung der Anlagen wie auf der Baustelle. Und es fehlen Trassen und Speicher. Außerdem muss der Bund den Turbo schmieren und finanzielle Risiken abdecken, etwa durch das Setzen bundeseinheitlicher Standards und/oder mittels Bürgschaften. Und nicht zuletzt: Sollen die ehrgeizigen Ausbauziele für die Erneuerbaren mehr sein als ein Versprechen, dann muss der Bund den Ländern gegen­über forscher auftreten.   

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