– Mit der Beschneidung von Auskunftsrechten will sich Schwarz-Rot abschotten –
Während die Öffentlichkeit von Diskussionen über Steuer- und Sozialreformen abgelenkt ist, plant die Bundesregierung einen tiefen Eingriff demokratische Errungenschaften wie Informationsfreiheit und Transparenz. Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ soll ein Bürgerrecht geschleift werden, das seit Jahren die Kontrolle von Regierung ermöglicht. Letztlich legt die Regierung Hand an die Informationsrechte als einen Grundpfeiler der Demokratie: Sie machen staatliches Handeln nachvollziehbar, decken Missstände auf und schaffen Rechenschaftspflicht beispielsweise auch über Finanzen. Außerdem: Gerade in den aktuellen Zeiten wachsender antidemokratischer Tendenzen müsste Transparenz doch gestärkt statt eingeschränkt werden.
Um was geht es? Am 2. Juli beschlossen CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss faktisch die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), das auch erst seit 2006 allen Menschen den Zugang zu staatlichen Dokumenten und damit die Kontrolle von Politik und Verwaltung ermöglicht. Dabei hatten die Bündnispartner im Koalitionsvertrag noch angekündigt, das Gesetz mit „Mehrwert“ für die Bevölkerung weiterzuentwickeln.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Union versucht, die Informationsfreiheit einzuschränken. Immer wieder fielen vor allem Unionspolitiker durch Intransparenz, Lobbyismus und andere Skandale auf, die nur dank des IFG-Anspruchs auf Überlassung von Dokumenten aufgedeckt werden konnten. Dazu zählten in der jüngsten Vergangenheit die Kumpelei von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche mit Milliardenunternehmen , die Offenlegung der Beobachtungen der Zivilgesellschaft durch den Verfassungsschutz oder die fragwürdigen Förderungen eines CDU-Politikers. Jens Spahn musste es hinnehmen, dass durch einen IFG-Antrag publik wurde, wie er sich im ersten Corona-Jahr über die Empfehlung seiner Fachabteilung im Ministerium hinweggesetzt und das unverhältnismäßig teure Geschenk von drei FFP-2-Masken für alle Bürger über 60 angeordnet hat. Hinzu kommen Recherchen zu rechtswidrigen Förderstopps durch das Bundesinnenministerium, die Lobbybriefe von Philipp Amthor – er gilt als treibende Kraft des aktuellen Vorstoßes – oder die Fördermittelaffäre im Land Berlin. Aufgrund von Skandalen, die durch das IFG ins Rollen kamen, mussten in der Vergangenheit unter anderem die SPD-Ministerin Franziska Giffey und eine Staatssekretärin im Bildungsministerium zurücktreten.
Derlei Schicksale vor Augen ist Regierenden wie Abgeordneten der bisherige Informationsanspruch der Bürger ein Dorn im Auge. Darum soll das Recht auf Auskunft so weit eingeschränkt werden, dass von der dem Volk versprochenen Transparenz bei Politik und Verwaltung keine Rede mehr sein kann. Auf den Punkt gebracht sollen Skandale künftig möglichst nicht mehr an die Öffentlichkeit gelangen. Belege liefernde Akten sollen in der Black Box bleiben, denn der Anspruch auf Dokumente für alle Menschen soll abgeschafft werden. Infos von Behörden soll nur noch bekommen, wer ein „berechtigtes Interesse“ im Einzelfall nachweisen kann. Damit würde der bisher voraussetzungslose Informationszugang durch eine hohe rechtliche Hürde ersetzt. Damit drohen langwierige Auseinandersetzungen darüber, wer überhaupt Anspruch auf Auskunft hat.
Besonders hart würden die Neuerungen Medien und Zivilgesellschaft treffen. Denn nach den Plänen sollen nur noch natürliche Personen antragsberechtigt sein. Organisationen wie FragDenStaat, Greenpeace, Foodwatch oder lokale Bürgerinitiativen wären ausgeschlossen. Oft sind es aber gerade diese Gruppierungen, die langfristig an einem Thema dranbleiben und über IFG-Anträge interessante Informationen zutage fördern, über die dann wiederum die Presse berichtet. Weil brisante Informationen nicht selten einen Rechtsstreit um die Freigabe der Akten erfordern, sind es die Verbände und Organisationen, die strategische Musterprozesse nach dem IFG führen und Urteile erstreiten.
Das jetzt vorgesehene Auskunftsrecht für natürliche Personen führt da in die falsche Richtung. Denn in der Regel fehlt einzelnen Bürgerinnen und Bürgern sowohl die Zeit, das juristische Hintergrundwissen als auch das Geld, um sich gegenüber den Behörden zu behaupten. Genau dieser Effekt ist offenbar gewollt: Schließt man die hartnäckigste Gruppe vom Anspruch nach dem IFG aus, lebt es sich weitaus ungestörter.

Egal ob Anfragen zu internen E-Mails von Behörden, zu Verträgen von Ministerien oder Gutachten der Bundesregierung – alles soll künftig tabu sein. Von den bisher mehr als 330.000 Anfragen, die Menschen beispielsweise über das Portal „Frag den Staat“ an Behörden gestellt haben, wären damit fast keine mehr zulässig. Das Informationsfreiheitsgesetz wäre allein durch diese Regelung schon am Ende.
Nicht nur für die Zivilgesellschaft, auch für die Pressefreiheit dürfte die geplante Reform ein massiver Einschnitt werden. Nach dem Beschluss würden nämlich Personen, die Informationen „durch andere Regelungen erreichen können“, vom Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeschlossen werden. Da Pressevertreter spezielle Rechte nach dem Presserecht haben, fielen sie also künftig heraus. Sie würden mit ihren investigativen Recherchen in der Regel scheitern. Zwar haben sie auf Basis der Landespressegesetze einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Doch die garantieren nur die Gewährung der Information – nicht eine bestimmte Form der Informationsübermittlung. In der Praxis bedeutet dies, dass die Pressestellen mündlich oder per Mail Auskunft geben. Ein Recht auf Akteneinsicht gibt es auf der Grundlage der Landespressegesetze nicht.
Nun könnten Journalisten in Zukunft Anträge in ihrer Eigenschaft als Privatpersonen stellen. Allerdings sieht das Regierungspapier auch vor, dass das IFG nur noch greifen soll, wenn andere Regelungen nicht zur Verfügung stehen. Hier ist ein Streit absehbar, ob denn der Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz nicht eine solche andere Regelung ist. Journalist:innen müssten sich also stets mit den Behörden darüber streiten, dass das Landespressegesetz oft einen schwächeren Anspruch gewährt als das IFG und deshalb keine gleichwertige Alternative ist.
Verfassungsrechtlich wird es ohnehin kaum vorstellbar sein, dass ausgerechnet der Journalismus, der zur Erfüllung seiner demokratietheoretischen Rolle einen privilegierten Informationsanspruch gegenüber Behörden genießt, plötzlich bei den Akteneinsichtsrechten schlechter gestellt werden soll als sogenannte normale Bürger. Aber im Verwaltungsalltag dürfte bei der Recherche ein Streit mit den Ämtern um diesen Punkt vorprogrammiert sein.
Zudem wird es für Journalisten aus einem weiteren Grund komplizierter, wenn sie nur noch als Privatpersonen IFG-Anträge stellen können, nicht mehr über ihren journalistischen Arbeitgeber. Denn falls es zum Rechtsstreit um die Freigabe der Informationen kommt, wer zahlt dann die Prozesskosten? Wird der journalistische Arbeitgeber die in jedem Fall übernehmen, auch wenn der Antrag in anderer Rolle gestellt wurde? Die abschreckende Wirkung solcher Hürden dürfte beabsichtigt sein.
Trumps USA sind souveräner
Für Journalisten greifen zudem die Nachteile, die der Koalitionsausschuss generell beim IFG einführen will: Dies gilt für die geplanten kostendeckenden Gebühren, die sich bei komplexen Recherchen auf Tausende Euro summieren können. Und wenn nur noch in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger ein Antragsrecht haben sollen, kollidiert dies mit dem professionellen Trend zu grenzüberschreitenden Rechercheprojekten. Denn längst ist es Normalität, bei Themen wie Klimawandel oder globalen Handelsverbindungen auch die Auskunftsrechte anderer Länder für die Recherche zu nutzen. Die nationalistische Wende beim Auskunftsrecht schafft nicht nur eine Zweiklassengesellschaft beim Informationsanspruch, sie steht auch international einmalig da: Selbst in den USA unter Donald Trump können deutsche Medienvertreter den Freedom of Information Act zur Recherche nutzen. Umgekehrt soll dies nun nicht mehr möglich sein.
Hinzu kommen weitere Einschränkungen: Behörden sollen Mitarbeiternamen pauschal schwärzen dürfen, zusätzliche Ablehnungsgründe erhalten und kostendeckende Gebühren verlangen können. Komplexe Anfragen könnten dann Tausende Euro kosten. Gleichzeitig soll das Auskunftsrecht auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger beschränkt werden – ein Rückschritt in einer Zeit internationaler Recherchekooperationen.
Die Folge wäre eine neue Kultur der Geheimhaltung. Dagegen begehrt eine Phalanx von mehr als 100 Organisationen und Initativen auf. Viele von ihnen haben sich in zahlreichen in offenen Briefen und Bündnissen zusammengeschlossen, um gegen geplante Einschränkungen vorzugehen. Sie argumentieren, dass Auskunftsrechte ein wichtiges Instrument zur Kontrolle staatlichen Handelns, zur Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch sowie für faktenbasierte Berichterstattung seien. Kritisiert wird insbesondere, dass eingeschränkte Informationsrechte die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren erschweren und das Vertrauen in politische Institutionen schwächen könnten.
Das Ziel der meisten dieser Kampagnen und Unterschriftenaktionen ist die SPD, in deren Fraktion es eine nicht unerhebliche Zahl von Kritikern des Kurses von Parteichef Lars Klingbeil geben soll. Wiewohl es schon merkwürdig erscheint, dass ausgerechnet die bei jeder Gelegenheit nach Transparenz rufenden Sozialdemokraten ihr Hand dafür heben wollen, dass Verwaltung und Regierung sich zunehmend der öffentlichen Kontrolle entziehen können. Genau das Gegenteil wäre nötig: Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber demokratischen Institutionen entsteht Vertrauen doch nicht durch immer mehr Abschottung. Wer Demokratie stärken will, muss Einblick ermöglichen. Vertrauen in staatliches Handeln wächst durch Offenheit – nicht durch das Regieren in der Black Box.
Titelfoto: Geralt / Pixabay
