Das verheizte Gesetz

„Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert“. Dieses George Bernard Shaw zugeschriebene Zitat lässt verschiedene Interpretationen zu. Bezogen auf den Entwurf des sog. „Heizungsgesetzes“ von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck könnte sie lauten: Die konkrete Umsetzung politischer Ziele, Ideen Pläne droht aufgrund von Fehleinschätzungen, zu hoch gesetzter Erwartungen oder zu radikaler Zielsetzungen zu scheitern. Selten hat ein Gesetz der Bundesregierung so viel Emotionen freigesetzt wie die kürzlich von der Bundesregierung beschlossenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und selten begleitete ein Gesetz so viel disharmonische Töne. 


Die Heizungsreglung ist nicht das Problem, wenn nur erst einmal klar wäre, wie klimaneutral geheizt wird. Foto: Maren Bealer / pixelio.de

Zunächst empörte sich der Bundeswirtschaftsminister über das „Durchstechen“ des entsprechenden Referentenentwurfs und der Koalitionspartner FDP stimmte dem Gesetzentwurf im Bundeskabinett zwar zu, Bundesfinanzminister Christian Lindner formulierte in einer Protokollerklärung aber Vorbehalte gegen den Entwurf und erklärte, dass auf eine „praxistaugliche und finanzierbare“ Umsetzung geachtet werden müsse. Aktuell kommen nun noch die Affären um familiäre Verquickungen des zuständigen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium Patrick Graichen hinzu mit der Folge, das dieser Vorgang mit dem Gesetzentwurf verquickt wird. Unionspolitiker haben nach dessen Entlassung gar den Stopp der umstrittenen Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefordert.

Im Übrigen geht mit dem Entwurf das Gespenst vom „Heizungsverbot“ einher, das seit Wochen viele Besitzer von Eigenheimen vollständig verunsichert. Viele befürchten eine „Enteignung durch die Hintertür“, glauben, dass sie ab 2024 ihre auch noch funktionierende Öl- oder Gastheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen müssten.

Wie konnte es dazu kommen, dass ein Gesetz eine solche Empörung und Verunsicherung bei den Menschen bis in die tiefste Provinz auslöst? Was steht konkret in dem Gesetz, auf das sich die Bundesregierung – sicher nach teils öffentlich ausgetragenen Streitereien innerhalb der Ampelkoalition – geeinigt hat? Worum geht es bei dieser Novelle nun tatsächlich? Der folgende Überblick ist der Versuch, diesen Wirrwarr von Veröffentlichungen zu entwirren.

Darum geht es im Prinzip

Das insgesamt neun Teile mit 114 Paragraphen umfassende „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme – und Kälteerzeugung in Gebäuden“ (GEG) regelt den „möglichst sparsamen Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien……und soll im Interesse des Klimaschutzes der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten beitragen“ (§§ 1 und 2 GEG). Das Gesetz gilt seit dem 01.November 2020 für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.

Mit diesem Gesetz soll im Prinzip der Einstieg in den Ausstieg fossiler Energieträger erreicht werden, da sich die Bundesrepublik 2021 gesetzlich dazu verpflichtet hat, bis 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen durch klimaneutrale Alternativen ersetzt werden. Die Bundesregierung führt hierzu unter anderem aus, dass als Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen der 31. Dezember 2044 gilt; von da an muss in allen Gebäuden klimaneutral geheizt werden. Weil Heizungen in der Regel aber 20 bis 30 Jahre genutzt werden, soll schon heute die technische Transformation bei neu eingebauten Heizungen politisch und gesetzlich verankert werden.

Betroffen von dieser Novelle sind nahezu alle Menschen, weil derzeit lediglich drei Prozent der knapp 41 Millionen Haushalte mit einer Wärmepumpe oder einer Stromdirektheizung heizen. Dies bedeutet, dass gegenwärtig mehr als 80 Prozent der Wärme durch die Verbrennung von fossilen Energien erzeugt wird. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie und Wasserwirtschaft waren 2021 rund 18 Prozent – und damit knapp ein Fünftel – aller CO2-Emissionen in Deutschland allein durch das Beheizen und Kühlen von Gebäuden sowie Warmwasserbereitstellung entstanden.

Keine Pflicht zum sofortigen Austausch

Mit der nun aktuell vorgelegten Novelle des GEG will die Bundesregierung eine umfangreiche Modernisierungsoffensive starten. „Wir tun das mit einem klaren und bewussten Fokus auf neu eingebaute Heizungen“ so der Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. 
Damit stellt der Minister klar, dass dieses Gesetz keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen vorsieht beziehungsweise nicht regelt, dass bestehende oder noch zu reparierende Öl- oder Gasheizungen zwingend ausgetauscht werden müssen. 

Die Pflicht zum Umstieg gilt ab 2024 ausschließlich für neu einzubauende Heizungen, die künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Dies ist möglich mit dem Einsatz einer Wärmepumpe, einer Solarthermie, aber auch durch eine Gasheizung, die grüne Gase wie Biomethan oder Wasserstoff nutzt.

Die Austauschpflicht gilt auch für alte Heizungsanlagen, die nicht mehr repariert werden können. Hierfür sind mehrjährige Übergangsfristen von drei Jahren, bei Gasetagenheizung bis zu 13 Jahren vorgesehen. In der Übergangszeit kann nochmals eine gebrauchte Heizung genutzt und weiter mit fossiler Energie betrieben werden. 


Sind Fernwärmenetze geplant, gelten Übergangszeiten von 10 Jahren. 

Für Eigentümer die über 80 Jahre alt sind soll die Pflicht zur Umstellung ganz entfallen.

Fördermöglichkeiten

Mit der Gesetzesnovelle zum GEG hat die Bundesregierung nach dem Motto, wir lassen niemanden allein, gleichzeitig auch die Fördermöglichkeiten angepasst. 
Danach gilt im Rahmen der bereits bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) eine Grundförderung für alle Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie für private Kleinvermieter (bis zu sechs WE, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung künftig der Fördersatz von 30% für alle Erfüllungsoptionen.

Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es für all diejenigen, die nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, einen weiteren Klimabonus von 20 Prozent.

Diejenigen, die verpflichtet sind, eine neue Heizung einzubauen und hier die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen, erhalten zusätzlich zur Grundförderung eine 10-prozentige Förderung. Diese gilt auch für „Havariefälle“.

Außerdem stehen für den Heizungstausch Förderkredite zur Verfügung. Daneben wird es auch weiterhin Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument geben.

Kritische Stimmen

Zu überstürzt, zu kompliziert, nicht technologieoffen und sozial nicht ausgewogen – das sind einige Vorwürfe.Im Bundesrat warnten Vertreterinnen und Vertreter mehrerer Bundesländern davor, Betroffene finanziell zu überfordern. „Es gibt Millionen Menschen, die echt Angst haben“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Der Fraktionschef der FDP-Bundestagsfraktion Christian Dürr sieht vor Verabschiedung des Gesetzes noch etliche Fragen offen und hat Wirtschaftsminister Habeck deshalb einen Katalog mit 101 Fragen übersandt.  Insbesondere ist der Start des geplanten Einbauverbots von Gas- und Ölheizungen ab 2024 heftig umstritten und selbst der Bundeswirtschaftsminister hält nun einen späteren Termin für denkbar. Auch die Deutsche Industrie und Handelskammer meint, dass wegen der Lieferprobleme und des Mangels an Fachkräften für den Einbau neuer Heizungssysteme längere Übergangsfristen empfehlenswert wären.


Neben einer denkbaren Verschiebung des Starts wird eine Nachbesserung bei den Fördermöglichkeiten diskutiert. Die sollen um eine sozial gestaffelte Förderung ergänzt werden, um letztlich bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen Heizung unterstützen zu können. Profitieren hiervon sollen nach aktuellem Stand Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro.   Niuefdersachsens Ministerpräsident Stephan Weil sagte hierzu, Ziel der Förderung müsse sein, „dass insbesondere Menschen mit kleinem Geldbeutel nicht überfordert sind“. Klara Geywitz, die mit für den Gesetzentwurf verantwortliche Bauministerin, erklärte sich offen für eine weiter gehende Staffelung und mahnte zugleich an, die Förderregelungen nicht zu verkomplizieren. 


Auch die Ausnahmen für Menschen über 80 Jahren wird kritisiert. Der Chef der SPD Klingbeil könnte sich hier eine frühere Altersgrenze vorstellen. Dies sicher auch vor dem Hintergrund, dass ein nicht zu vernachlässigender Teil der Bevölkerung von etwa 11 Millionen Personen über 60 Jahren im eigenen Haus wohnt.

Die FDP wirbt unterdessen für mehr Technologieoffenheit, weil der Einbau von Wärmepumpen mit neuer Hausdämmung nicht überall der volkswirtschaftliche effektivste Weg sei. Auch die Bauprofessorin Messari-Becker kritisiert, dass die Regierung mit dem Gesetz die Strategie verfolgt, die Wärmeversorgung von Gebäuden überwiegend über Wärmepumpen zu elektrifizieren und schlägt vor, die Energiewende zu diversifizieren. Gegenüber der „FAZ“ führt sie hierzu aus: „Zu Wind- und PV-Strom muss erneuerbare Wärme hinzukommen, über Erdwärme, Bioenergie und Solarthermie“.

Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft (ZIA) unterstützt zwar die Kernziele des GEG, hält den Zeitplan aber für überzogen und weist insbesondere darauf hin, dass viele Städte und Gemeinden mit der kommunalen Wärmeplanung und dem notwendigen Ausbau der Wärme- und Stromnetze hinterherhängen. In diesem Zusammenhang stellt Messari-Becker fest, dass die Elektrifizierung der Wärme an ihre Grenzen kommen kann, weil zum Beispiel der Netzausbau stockt. „Kommunale Wärmepläne mit erneuerbaren Energien wären eine versorgungsseitige Option und sollten mit Quartierslösungen parallel entwickelt werden. Anstatt Gasleitungen zurückzubauen, gehören sie ertüchtigt und für den Transport von Wärme und Wasserstoff fit gemacht“ so Massari-Becker. Sie schlägt weiter vor, auch quartiersbezogen zu denken: “Quartiere bieten Synergien, etwa wenn Wohngebäude die Abwärme eines Rechenzentrums in der Nähe nutzen. Die Realität? Vieles wird erschwert. Kosten von Probe-Erdwärmebohrungen oder Gutachten für benachbarte Gebäude werden getrennt bezahlt und getrennt gefördert. Das GEG sollte Quartierslösungen ernsthaft ermöglichen, so die Bauprofessorin. 

Nächste Schritte

Der Gesetzentwurf muss nun im Parlament beraten und soll – so die Bundesregierung – noch vor der Sommerpause zur Abstimmung gebracht werden. Vermutlich wird dieser Entwurf noch einige Änderungen erfahren, zumal die FDP bereits Bedenken angemeldet und auf die Beratungen im Bundestag verwiesen und die Union für einen kompletten Neustart plädiert hat.
So istz zumindest davon auszugehen, dass Nachbesserungen beim Start des geplanten Gesetzes, bei den Übergangsfristen, Fördermöglichkeiten und der Altersgrenze erfolgen werden. 
Denn gerade bei einem Gesetz, von dem praktisch die gesamte Bevölkerung betroffen ist, und dessen Zielrichtung von der Mehrheit gar nicht in Zweifel gezogen wird, muss der Grundsatz gelten, die Menschen mitzunehmen und für Akzeptanz zu werben. Dies braucht Zeit. 
„Eines steht fest“, sagte der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, „verordnen heißt noch lange nicht, dass es in der Praxis auch gut funktioniert.“
Wie war das mit der Hölle und den guten Vorsätzen?

Fragen und Antworten

Ins Verhältnis gesetzt

Während einer Sachverständigen-Anhörung im Bundestag wurde die Herkulesaufgabe der Klimarettung jenseits deutscher oder europäischer Anstrengungen deutlich:

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