– Zu viele Staatsdiener, zu hohe Pensionslasten, doch noch steht das Bollwerk gegen Reformen –
Hier der Versuch einer vergnüglichen Dokumentation eines ernsten Themas: Nehmen Sie sich die Zeit für folgendes Video der Satiresendung „Die Anstalt“ vom Mai 2024 (vorzugsweise ab Minute 17), die nichts an Aktualität eingebüßt hat.
Die gezeigten Beispiele sind keine Ausnahmen. Sie sind vielmehr Symptome eines Beamten-Systems, das nicht nur komplett ungerecht ist, sondern Freiräume und Privilegien ermöglicht, die in keiner anderen Berufsgruppe existieren. Es ist im höchsten Maße unsolidarisch gegenüber einer Gesellschaft, die überall sonst verschärfte Restriktionen, Leistungskürzungen und Ungleichbehandlung erfährt. Kurz gesagt: Hier wird ein Zwei-Klassen-Staat mit voller Absicht aufrechterhalten. Das Vertrauen in Gerechtigkeit geht Stück für Stück verloren angesichts der langen Liste von Beamtenprivilegien. Vor allem die Altersversorgung der Beamten gehört zum Paket jener Vorteile, von denen Arbeitnehmer außerhalb dieser vom Staat so fürsorglich betreuten Klientel nur träumen können. Dazu zählen unter anderem noch unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die bezuschusste private Gesundheitsvorsorge, großzügige Altersteilzeitregelungen, vorteilhafte Einkommenssteuern oder mannigfaltige Extras, von denen vor allem der Familienzuschlag neben dem zusätzlich zum Kindergeld gewährten Kinderzuschlag am meisten Neid hervorrufen, weil der während des Erwerbslebens und drei Kindern schon mal einen Vorteil von mehr als 300.000 Euro ausmachen kann.
In Zeiten der wirtschaftlichen Instabilität werden diese von allen alimentierten Privilegien für eine letztlich kleine Berufsgruppe zunehmend kritisch hinterfragt. Aktuell neuen Schwung genommen hat diese Debatte, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Bund gezwungen hat, die Gehälter von etwa 350.000 Beamten im Zeitraum 2026 und 2027 massiv anzuheben. Betroffen von der Neuregelung sind unter anderem Lehrkräfte, Polizeikräfte, Soldaten und Verwaltungsangestellte, deren monatliche Bezüge teils um mehr als 1.000 Euro steigen werden. Die Anpassung soll die verfassungsgemäße Bezahlung der Staatsdiener sicherstellen. Das Gericht hatte zuvor angemahnt, dass Beamte von ihrem Gehalt einen angemessenen Lebensstandard finanzieren können müssen. „Amtsangemessene Alimentation“ sind laut Gericht mindestens 80 Prozent des mittleren Einkommens vergleichbarer Arbeitnehmer. Wer diese Schwelle unterschreitet, verstößt gegen das Grundgesetz. Bund und Länder sind zur Anpassung verpflichtet, wobei das Abstandsgebot proportionale Erhöhungen in höheren Besoldungsgruppen erfordert. Die Korrektur kostet den Staat allein in den beiden Jahren 7,6 Milliarden Euro.
"Ich schlage auch vor, dass die Mindestrente mindestens 80 Prozent der mittleren Pension von Ruhestandsbeamten erreichen muss. Wäre schön, wenn auch hier der Grundsatz gilt und die Richter dies entscheiden."
Leserkommentar
Ein Schwerpunkt der öffentlichen Debatte ist der Vergleich zwischen Pensionen und gesetzlichen Renten. Viele empfinden die Unterschiede als Ausdruck sozialer Schieflage. Die wachsende Kluft untergräbt die Akzeptanz staatlicher Versorgungssysteme. Vorschläge zur Annäherung beider Systeme werden seit Jahren diskutiert, politisch aber nicht umgesetzt. Dabei baut die Alimentation einer alternden Gesellschaft immer mehr Reformdruck auf. Ein Blick fällt da schnell auf die Lasten für den Haushalt und führt zur Erkenntnis, dass keine Berufsgruppe mehr von den überfälligen Reformen ausgenommen werden kann. Im Fokus stehen dabei auch Beamtinnen und Beamte, die der Politik lieb und den Steuerzahlern teuer sind und die von vielen im rauen freien Arbeitsmarkt ob ihrer belegbaren Luxusversorgung gerade im Alter beneidet werden. Natürlich wäre es erstrebenswert, den Status aller möglichst auf das Niveau von Beamtinnen und Beamten zu hieven, statt im Stile von Klassenkämpfern deren Privilegien immer wieder aufs Neue in Frage zu stellen. Doch weil sich Deutschland den Beamtenstaat bereits heute nicht mehr leisten kann, wird´s nichts mit einer Angleichen nach oben.
Beim Reformzwang beispielsweise bei der Rente nur auf die Finanznöte zu verweisen, ist jedoch allzu billig. Es geht auch um einen gerechten Umgang mit der arbeitenden Bevölkerung. Außerdem wirken manche Privilegien aus der Zeit gefallen und sollten dringend korrigiert werden. Und letztlich muss sich die Politik von der Verbeamtung in vielen Funktionen verabschieden, für deren Erfüllung es reicht, einen Vertrag zu unterschreiben, statt eine Urkunde überreicht und damit den Schutz des Staates angedient zu bekommen.
Eine komplette Abschaffung des Beamtentums wird in Deutschland auch immer mal wieder diskutiert, scheint jedoch weder rechtlich möglich noch wirtschaftlich sinnvoll, auch wenn das Beispiel Schweiz zeigt, dass dort ohne Beamte nicht Land unter ist. Die Lösung für Deutschland liegt vielleicht eher in einem ausgewogenen Reformpaket, das freilich nach Auffassung der Wirtschaftsweisen überfällig ist. Martin Werding, Professor in Bochum sagt: “ Das System ist auf Dauer nicht finanzierbar.“ Nach dem jüngsten Pensions-Outlook der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Beamtenpension aus „Gründen der Gerechtigkeit“ nicht zu halten. Denn die am letzten Arbeitseinkommen gemessenen Ersatzraten der Beamtenpensionen seien oft deutlich höher als die der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Besonders dringlich sei so ein Systemwechsel der Beamtenversorgung unter anderem in Deutschland, meint die Industrieländerorganisation.
An erster Stelle der aktuell am häufigsten geäußerten Veränderungswünsche steht die Abschaffung des Pensionsprivilegs und die Einbeziehung der Beamten ins System der gesetzlichen Rente, ein Aspekt, der übrigens die jüngst eingesetzte Rentenkommission beschäftigt. Auf Vorschlag der Wirtschaftsweisen können auch hierzulande neue Beamte schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integriert und Verbeamtungen auf hoheitliche Kernbereiche beschränkt werden. Gleichzeitig müssten die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst attraktiv bleiben, vielleicht sogar ähnlich dem Vorbild der Niederlande attraktiver werden, angesichts des heftig beklagten akuten Personalmangels. Die Herausforderung besteht darin, Gerechtigkeit zu schaffen, ohne die Funktionsfähigkeit des Staates zu gefährden. Dass das gelingt, ist höchst zweifelhaft angesichts der Reformdiskussionen in der schwarz-roten Koalition, bei denen das Wort Reform im Wesentlichen mit Sparzwängen und dem Schleifen gewohnter Privilegien verknüpft ist, nicht aber mit einer zumindest mittelfristig tragfähigen Strategie.
Personalexplosion in Ministerien
Wenn der Bundeskanzler die Überlastung des Sozialstaates prominent ins Schaufenster der Reformen hängt, sollte der Beamtenstaat nicht außen vor gelassen werden bei Fragen rund um Rente, Pension, Gerechtigkeit. Letztlich geht es auch um die simple Frage, wieviel Beamte der Staat wirklich benötigt und dabei um die Erkenntnis, dass Verwaltung nicht verbeamtet sein muss, zumal mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI) heute schon absehbar ist, dass wir künftig in weiten Teilen nicht mehr vom Homo sapiens verwaltet werden.
Die aktuelle Debatte um Pensionen und Privilegien von Beamten verlieren sich oft in Klischees, zeigen aber bei genauerer Befassung wieder einmal die Grenzen unseres Sozialstaats auf. Explodierende Kosten und die offensichtliche Ungleichheit zwischen Pensionären und Rentnern erfordern dringend Reformen, die, sobald vorgeschlagen, nicht sogleich von einem Shitstorm in die Versenkung geweht werden. Das liegt freilich daran, dass der mit einer Heerschar von Beamten durchsetzte staatliche Apparat sich schwertut, einmal erkämpfte Vorteile im Sinne des Ganzen und zur Verbesserung der finanziellen Lage des Staates aufzugeben.
Was möglich sein kann, haben die Österreicher vorgemacht. Bei den südlichen Nachbarn orientiert sich das Beamtendienstrecht inzwischen mehr an der Privatwirtschaft. Alle neuen öffentlich Bediensteten zahlen dort seit 2025 in eine separate Pensionskasse ein. Der Beitragssatz liegt bei 22,8 Prozent, 12,55 Prozent trägt der Arbeitgeber, 10,25 Prozent der Arbeitnehmer. Die Übergangsfrist läuft bis heute; solche Reformen brauchen eben Jahrzehnte. (Quellen: focus.de, aktuelle-sozialpolitik.de)
Ungeachtet eines stetig sinkenden Images der Staatsdiener gibt es immer mehr davon. Aktuell sind 1,8 Millionen Menschen verbeamtet, gut 100.000 mehr als etwa ein Jahrzehnt zuvor. Der Fehler der öffentlichen Hand war und ist es, immer mehr Tätigkeiten mit einem Beamtenstatus zu versehen; nicht etwa, weil es sinnvoll wäre, sondern nur, weil ein Großteil der Kosten bequem in die Zukunft verlagert werden kann. Die Zukunft ist aber längst da – wer hat das ahnen können?
Mit mehr als 80 Prozent spricht sich inzwischen eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für Korrekturen am Berufsbeamtentum aus. Sie möchte das Beamtenverhältnis für Staatsbedienstete der Ministerial-, Kommunal- und Finanzverwaltung sowie an Schulen und Universitäten abschaffen und lediglich im Polizeivollzugsdienst, beim Zoll, bei der Bundeswehr, in der Justiz und bei Steuerprüfern beibehalten. Dieser Trend ist konsistent über verschiedene Altersgruppen, Bundesländer und Parteipräferenzen hinweg.
„Es ist die Politik selbst, die mit schlechtem Beispiel vorangeht. Wir haben mittlerweile so viele Minister, Staatssekretäre und Regierungsbeauftragte wie nie zuvor“, sagt CDU-Generalsekretär Linnemann. Die Beamtenapparate in den Ministerien würden immer weiter aufgebläht. Unterstützung erfährt Linnemann durch die Studie „Stellenmehrung und Stellenbremse in der Bundesverwaltung“, die eine regelrechte Personalexplosion in den Bundesministerien sowie im Kanzleramt festgestellt hat. Seit 2013 wurden dort etwa 7.000 Stellen aufgebaut, sagt Bernd Raffelhüschen, Finanzwissenschaftler der Universität Freiburg, der die Studie im Auftrag der Bayerischen Wirtschaftsvereinigung (vbw) erstellt hat. „Mehr Beamte in Bundesministerien erzeugen mehr Regulierung“, sagt Raffelhüschen „Denn diese Stellen entstehen nicht zur Verwaltung neuer gesetzlicher Vorgaben, sondern um sie zu schaffen.“ Das zeigen auch die Zahlen. Seitdem konstant Stellen in den Bundesministerien aufgebaut werden, nimmt die Zahl der Verordnungen und Gesetze stetig zu. So viel ganz nebenbei zur Ernsthaftigkeit von Forderungen zum Abbau von XXL-Verwaltung und Bürokratie. Was soll man aber machen, wenn treue Parteimitglieder mit attraktiven Posten versorgt werden müssen und es nicht genügend freie Stellen gibt? Dann werden welche geschaffen…
"Staat heißt das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: Ich, der Staat, bin das Volk."
Friedrich Nietzsche
Inzwischen fordert die CDU-Mittelstandsunion den Beamtenstatus „als Ausnahme“. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) plädiert für weniger Verbeamtungen. CDU-„General“ Linnemann geht da mit und plädierte dafür, künftig nur noch in sicherheitsrelevanten und hoheitlichen Bereichen zu verbeamten, was doch eigentlich schon bisher die Regel war. Anscheinend jedoch nicht. So will auch die CDU Hessen, nimmt sie ihr Wahlprogramm ernst, Verbeamtungen künftig auf hoheitliche Aufgabenbereiche beschränken. Dazu soll auch weiterhin die Schule zählen, die also für das Funktionieren des Staates und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit essenziell sein soll, was dann die Verbeamtungen von Lehrerinnen und Lehrern zulässt. Stellt sich nur die Frage, warum angestelltes Lehrpersonal mit vergleichbarer Ausbildung unter dem Aspekt der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegenüber verbeamteten Kolleginnen und Kollegen extrem viel schlechter alimentiert wird…
Verträge und Tarife
Zum Argument der „hoheitlichen Aufgaben“, die Beamten erfüllen, woraus sich eine besondere „Treuepflicht“ ableitet: Ungeachtet dessen, dass sich selbst renommierte Staatsrechtler mit der Aufzählung „hoheitlicher Aufgaben“ schwertun, lässt sich diese Treuepflicht arbeitsrechtlich auch außerhalb des Beamtenstatus verankern. Schon jetzt müssen sich die Angestellten im öffentlichen Dienst laut Tarifverträgen „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Diese Formel lässt sich problemlos, je nach Einsatzfeld, verschärfen, um eine besondere Loyalität und Verfassungstreue zu garantieren.
Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Beamtenlobby zwar den Sonderstatus ihrer Klientel betont, aber zugleich die Vorteile von Tarifverhandlungen ihrer schlechter gestellten Angestelltenkollegen mitnimmt: Wenn diese durch Arbeitskämpfe einen besseren Tarifvertrag aushandeln, wird die Tariferhöhung 1:1 für die Beamten übernommen. Mit anderen Worten: Die Angestellten auf dem Amt streiken, nehmen Lohnausfall und öffentlichen Unmut in Kauf, erkämpfen mehr Geld und die nicht streikenden Beamten profitieren von der im Gleichschritt folgenden Steigerung ihrer Gehälter.
Letztlich gehörte der er Beamtenstand reformiert, weil die Begründung für dieses Parallelsystem von angestellten und verbeamteten Staatsdienern willkürlich und inkonsistent ist. So gingen in den vergangenen Jahren die meisten Bundesländer dazu über, neue LehrerInnen wieder zu verbeamten. Größeres Nettoeinkommen, mehr Sicherheit, mehr BewerberInnen – so lautete die einfache Losung. Als es mit der Verbeamtung in den ersten Ländern wieder losging, musste der Rest nachziehen. Das ist aber kein Sach-, sondern ein Konkurrenzargument, dem leicht (und sachlich) zu begegnen ist. Erwähnenswert ist noch, dass mit der sogar noch heftig beworbenen Verbeamtung dem Lehrermangel nicht wie erwartet begegnet werden konnte. Für junge Menschen scheint der Beruf demnach selbst mit Beamtenstatus nicht attraktiv genug zu sein. Soviel zu dem Argument, Stellen im öffentlichen Dienst seien lediglich dann wettbewerbsfähig, wenn mit Urkunde statt Vertrag gewunken werde.
Vorsorge? Fehlanzeige!
Deutschlands Beamtentum entwickelt sich exzessiv. 2023 beliefen sich die Ausgaben für Beamtenpensionen auf 53,4 Milliarden Euro zusätzlich flossen 8,4 Milliarden Euro in die Hinterbliebenenversorgung. Zusammen mit den Beihilfen summieren sich die Gesamtausgaben auf etwa 90 Milliarden Euro jährlich (Quelle: destatis.de). Besonders alarmierend sind die Prognosen, wonach die Ausgaben auf Bundesebene von 7,8 Milliarden Euro 2025 um 70 Prozent auf 25,4 Milliarden Euro bis 2060 ansteigen. Experten der Stiftung Marktwirtschaft warnen sogar vor Gesamtkosten von bis zu 120 Milliarden Euro jährlich im Jahr 2060. Der Bund hat zwar Rückstellungen von 902,95 Milliarden Euro für künftige Pensionen und Beihilfen gebildet. Diese sind jedoch nicht durch entsprechende Ersparnisse gedeckt. Es handelt sich lediglich um Buchgeld ohne reale Deckung. (Quellen: focus.de, vorunruhestand.de)
Da der Staat für die vorhersehbaren Pensionszahlungen kaum bis gar keine Vorsorge trifft (von der Pflicht hat er sich 2006 entbunden), verschiebt er die Kosten einfach auf später. Was diese Praxis mit enormer Sprengkraft allerdings verschleiert: Der Staat kann sich sein Berufsbeamtentum längst nicht mehr leisten. Dieses ganze System aus Beamten, dem Öffentlichen Dienst und allem, was daran hängt, ist zu großen Teilen unnötig teuer. Als ein weiteres Beispiel können die vielen verschiedenen Versorgungseinrichtungen dienen, die je nach Arbeitgeber und/oder Bundesland zuständig sind. Dann die Unterscheidung in Beamte / Nicht-Beamte mit wieder unterschiedlichen Zuständigkeiten, anderen Rechtssystemen etc. Ein Wahnsinn, was da an Steuergeldern für den „öffentlichen Dienst als dem Rückgrat dieses Landes “ (Beamtenbund-Chef Volker Geyer) verbrannt wird.
Das Aufmacherbild zeigt den Steuerzahler-Brunnen in Isny. Die Kuh stellt symbolisch den Steuerzahler dar. Sie wird durch den Beamten gemolken. Die Milch läuft jedoch durch löchrige Krüge davon und wird am Boden von einer Katze aufgeleckt. So ist die verlorene Milch im wahrsten Wortsinne für die Katz. Foto: Doris Collier / pixelio
Folge 2 von „Beamtistan“ wird sich mit viel diskutierten Frage beschäftigen, ob auch Beamte künftig in die Rentenkasse einzahlen sollen.
