Missbrauch als Privatsache

– Das Erzbistum Köln muss nicht für die Straftat eines ihrer Priester haften – Das Kölner Landgericht hat die Klage einer Frau auf Schmerzensgeld gegen das Kölner Erzbistum wegen sexuellen Missbrauchs abgelehnt (Az. 5 O 220/23).  Es sieht keine „Amtshaftung“ des Erzbistums für die…