Beamtistan lebt über seine Verhältnisse

– Zu viele Staatsdiener, zu hohe Pensionslasten, doch noch steht das Bollwerk gegen Reformen – 

Hier der Versuch einer vergnüglichen Dokumentation eines ernsten Themas: Nehmen Sie sich die Zeit für folgendes Video der Satiresendung „Die Anstalt“ vom Mai 2024, die nichts an Aktualität eingebüßt hat.

Die gezeigten Beispiele sind keine Ausnahmen. Sie sind vielmehr Symptome eines Systems, das nicht nur komplett ungerecht ist, sondern Freiräume und Privilegien ermöglicht, die in keiner anderen Berufsgruppe existieren. Es ist im höchsten Maße unsolidarisch gegenüber einer Gesellschaft, die überall sonst verschärfte Restriktionen, Leistungskürzungen und Ungleichbehandlung erfährt. Kurz gesagt: Hier wird ein Zwei-Klassen-Staat mit voller Absicht aufrechterhalten. Das Vertrauen in Gerechtigkeit geht Stück für Stück verloren angesichts der langen Liste von Beamtenprivilegien. Vor allem die Altersversorgung der Beamten gehört zum Paket jener Vorteile, von denen Arbeitnehmer außerhalb dieses vom Staat so fürsorglich betreuten Klientels nur träumen können. Dazu zählen unter anderem noch unbegrenzte Lohnfortzahlung im Kranklheitsfall, die bezuschusste private Gesundheitsvorsorge, großzügige Altersteilzeitregelungen, vorteilhafte Einkommenssteuern oder mannigfaltige Extras, von denen vor allem der Familienzuschlag neben dem zusätzlich zum Kindergeld gewährten Kinderzuschlag am meisten Neid hervorrufen, weil der während des Erwerbslebens und drei Kindern schon mal einen Vorteil von mehr als 300.000 Euro ausmachen kann.

Von Jahr zu Jahr baut die Alimentation einer alternden Gesellschaft mehr Reformdruck auf. Ein Blick fällt da schnell auf die Lasten für den Haushalt und führt zur Erkenntnis, dass  keine Berufsgruppe mehr von einer Rentenreform ausgenommen werden kann. Im Fokus stehen dabei auch Beamtinnen und Beamte, die der Politik lieb und den Steuerzahlern teuer sind und die von vielen im rauen freien Arbeitsmarkt ob ihrer belegbaren Luxusversorgung gerade im Alter beneidet werden. Natürlich wäre es erstrebenswert, den Status aller möglichst auf das Niveau von Beamtinnen und Beamten zu hieven, statt im Stile von Klassenkämfern deren Privilegien immer wieder aufs Neue in Frage zu stellen. Doch weil sich Deutschland den Beamtenstaat bereits heute nicht mehr leisten kann, wird´s nichts mit einer Angleichen nach oben.

Beim Reformzwang nur auf die Finanznöte zu verweisen, ist jedoch allzu billig. Es geht auch um einen gerechten Umgang mit der arbeitenden Bevölkerung. Außerdem wirken manche Privilegien aus der Zeit gefallen und sollten dringend korrigiert werden. Und letztlich muss sich die Politik von der Verbeamtung in vielen Funktionen verabschieden, für deren Erfüllung es reicht, einen Vertrag zu unterschreiben, statt eine Urkunde überreicht und damit den Schutz des Staates angedient zu bekommen.

Eine komplette Abschaffung des Beamtentums wird in Deutschland auch diskutiert, scheint jedoch weder rechtlich möglich noch wirtschaftlich sinnvoll, auch wenn das Beispiel Schweiz zeigt, dass dort ohne Beamte nicht Land unter ist. Die Lösung für Deutschland liegt vielleicht eher in einem ausgewogenen Reformpaket, das auch nach Auffassung der Wirtschaftsweisen überfällig ist. Martin Werding, Professor in Bochum sagt: “ Das System ist auf Dauer nicht finanzierbar.“ Nach dem jüngsten Pensions Outlook der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Beamtenpension aus „Gründen der Gerechtigkeit“ nicht zu halten. Denn die am letzten Arbeitseinkommen gemessenen Ersatzraten der Beamtenpensionen seien oft deutlich höher als die der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen. Besonders dringlich sei so ein Systemwechsel der Beamtenversorgung unter anderem in Deutschland, meint die Industrieländerorganisation.

An erster Stelle der aktuell am häufigsten geäußerten Veränderungswünsche steht die Abschaffung des Pensionsprivilegs und die Einbeziehung der Beamten ins System der gesetzlichen Rente, ein Aspekt, der übrigens die jüngst eingesetzte Rentenkommission beschäftigt. Auf Vorschlag der Wirtschaftsweisen können auch hierzulande neue Beamte schrittweise in die gesetzliche Rentenversicherung integriert und Verbeamtungen auf hoheitliche Kernbereiche beschränkt werden. Gleichzeitig müssten die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst attraktiv bleiben, vielleicht sogar ähnlich dem Vorbild der Niederlande attraktiver werden, angesichts des heftig beklagten akuten Personalmangels. Die Herausforderung besteht darin, Gerechtigkeit zu schaffen, ohne die Funktionsfähigkeit des Staates zu gefährden. 

Personalexplosion in Ministerien

Wenn der Bundeskanzler die Überlastung des Sozialstaates prominent ins Schaufenster der Reformen hängt, sollte der Beamtenstaat nicht außen vor gelassen werden bei Fragen rund um Rente, Pension, Gerechtigkeit. Letztlich geht es auch um die simple Frage, wieviel Beamte der Staat wirklich benötigt und dabei um die Erkenntnis, dass Verwaltung nicht verbeamtet sein muss, zumal mit Blick auf Künstliche Intelligenz (KI) heute schon absehbar ist, dass wir künftig in weiten Teilen nicht mehr vom Homo sapiens verwaltet werden. 

Die aktuelle  Debatte um Pensionen und Privilegien von Beamten verlieren sich oft in Klischees, zeigen aber bei genauerer Befassung wieder einmal die Grenzen unseres Sozialstaats auf. Explodierende Kosten und die offensichtliche Ungleichheit zwischen Pensionären und Rentnern erfordern dringend Reformen, die, sobald vorgeschlagen, nicht sogleich von einem Shitstorm in die Versenkung geweht werden. Das liegt freilich daran, dass der mit einer Heerschar von Beamten durchsetzte staatliche Apparat sich schwer tut, einmal erkämpfte Vorteile im Sinne des Ganzen und zur Verbesserung der finanziellen Lage des Staates aufzugeben.

Was möglich sein kann, haben die Österreicher vorgemacht. Bei den südlichen Nachbarn orientiert sich das Beamtendienstrecht inzwischen mehr an der Privatwirtschaft. Alle neuen öffentlich Bediensteten zahlen dort seit 2025 in eine separate Pensionskasse ein. Der Beitragssatz liegt bei 22,8 Prozent, 12,55 Prozent trägt der Arbeitgeber, 10,25 Prozent der Arbeitnehmer. Die Übergangsfrist läuft bis heute; solche Reformen brauchen eben Jahrzehnte. (Quellen: focus.de, aktuelle-sozialpolitik.de)

Ungeachtet eines stetig sinkenden Images der Staatsdiener gibt es immer mehr davon. Aktuell sind 1,8 Millionen Menschen verbeamtet, gut 100.000 mehr als etwa ein Jahrzehnt zuvor. Der Fehler der öffentlichen Hand war und ist es, immer mehr Tätigkeiten mit einem Beamtenstatus zu versehen; nicht etwa weil es sinnvoll wäre, sondern nur, weil ein Großteil der Kosten bequem in die Zukunft verlagert werden kann. Die Zukunft ist aber längst da – wer hat das ahnen können?

Mit mehr als 80 Prozent spricht sich inzwischen eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für Korrekturen am Berufsbeamtentum aus. Sie möchte das Beamtenverhältnis für Staatsbedienstete der Ministerial-, Kommunal- und Finanzverwaltung sowie an Schulen und Universitäten abschaffen und lediglich im Polizeivollzugsdienst, beim Zoll, bei der Bundeswehr, in der Justiz und bei Steuerprüfern beibehalten. Dieser Trend ist konsistent über verschiedene Altersgruppen, Bundesländer und Parteipräferenzen hinweg. Die CDU-Mittelstandsunion fordert den Beamtenstatus „als Ausnahme“ und hat das in einen Antrag für den kommenden Parteitag verpackt. Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) plädiert für weniger Verbeamtungen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann geht da mit und plädierte dafür, künftig nur noch in sicherheitsrelevanten und hoheitlichen Bereichen zu verbeamten, was doch eigentlich schon bisher die Regel war. Und gerade erst hat auch die CDU Hessen in ihrem Wahlprogramm festgehalten, Verbeamtungen künftig auf hoheitliche Aufgabenbereiche zu beschränken. Dazu soll auch weiterhin die Schule zählen, die also für das Funktionieren des Staates und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit essenziell sein soll, was die Verbeamtungen von Lehrerinnen und Lehrern zulassen würde. Stellt sich nur die Frage, warum angestelltes Lehrpersonal mit vergleichbarer Ausbildung unter dem Aspekt der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben gegenüber verbeamteten Kolleginnen und Kollegen extrem viel schlechter alimentiert…

„Es ist die Politik selbst, die mit schlechtem Beispiel vorangeht. Wir haben mittlerweile so viele Minister, Staatssekretäre und Regierungsbeauftragte wie nie zuvor“, sagt Linnemann. Die Beamtenapparate in den Ministerien würden immer weiter aufgebläht. Unterstützung erfährt dfer CDU-Generalsekretär durch die Studie „Stellenmehrung und Stellenbremse in der Bundesverwaltung“, die eine regelrechte Personalexplosion in den Bundesministerien sowie im Kanzleramt festgestellt hat. Seit 2013 wurden dort etwa 7.000 Stellen aufgebaut, sagt Bernd Raffelhüschen, Finanzwissenschaftler der Universität Freiburg, der die Studie im Auftrag der Bayerischen Wirtschaftsvereinigung (vbw) erstellt hat. „Mehr Beamte in Bundesministerien erzeugen mehr Regulierung“, sagt Raffelhüschen „Denn diese Stellen entstehen nicht zur Verwaltung neuer gesetzlicher Vorgaben, sondern um sie zu schaffen.“ Das zeigen auch die Zahlen. Seitdem konstant Stellen in den Bundesministerien aufgebaut werden, nimmt die Zahl der Verordnungen und Gesetze stetig zu. Soviel ganz nebenbei zur Ernsthaftigkeit von Forderungen zum Abbau von XXL-Verwaltung und Bürokratie. Was soll man aber machen, wenn treue Parteimitglieder mit attraktiven Posten versorgt werden müssen und es nicht genügend freie Stellen gibt? Dann werden welche geschaffen…

Vorsorge? Fehlanzeige!

Deutschlands Beamtentum entwickelt sich also exzessiv. 2023 beliefen sich die Ausgaben für Beamtenpensionen auf 53,4 Milliarden Euro zusätzlich flossen 8,4 Milliarden Euro in die Hinterbliebenenversorgung. Zusammen mit den Beihilfen summieren sich die Gesamtausgaben auf etwa 90 Milliarden Euro  jährlich (Quelle: destatis.de). Besonders alarmierend sind die Prognosen, wonach die Ausgaben auf Bundesebene von 7,8 Milliarden Euro 2025 um 70 Prozent auf 25,4 Milliarden Euro bis 2060 ansteigen. Experten der Stiftung Marktwirtschaft warnen sogar vor Gesamtkosten von bis zu 120 Milliarden Euro jährlich im Jahr 2060. Der Bund hat zwar Rückstellungen von 902,95 Milliarden Euro für künftige Pensionen und Beihilfen gebildet. Diese sind jedoch nicht durch entsprechende Ersparnisse gedeckt. Es handelt sich lediglich um Buchgeld ohne reale Deckung. (Quellen: focus.devorunruhestand.de)

Da der Staat für die vorhersehbaren Pensionszahlungen kaum bis gar keine Vorsorge trifft (von der Pflicht hat er sich 2006 entbunden), verschiebt er die Kosten einfach auf später. Was diese Praxis mit enormer Sprengkraft allerdings verschleiert: Der Staat kann sich sein Berufsbeamtentum längst nicht mehr leisten. Dieses ganze System aus Beamten, dem Öffentlichen Dienst und allem, was daran hängt, ist zu großen Teilen unnötig teuer. Als ein weiteres Beispiel können die vielen verschiedenen Versorgungseinrichtungen dienen, die je nach Arbeitgeber und/oder Bundesland zuständig sind. Dann die Unterscheidung in Beamte / Nicht-Beamte mit wieder unterschiedlichen Zuständigkeiten, anderen Rechtssystemen etc. Ein Wahnsinn, was da an Steuergeldern für den „öffentlichen Dienst als dem Rückgrat dieses Landes “ (Beamtenbund-Chef Volker Geyer) verbrannt wird.

Kammern in Schieflage

Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass es neben den Beamten selbstverständlich mehr Berufsgruppen gibt, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Die ganzen freien Berufe wie Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, die über ihre Kammern versorgt werden, liegen im  Unterschied zu Beamten dem Steuerzahler aber nicht mit horrend steigenden Pensionslasten immer schwerer auf der Tasche. Gleichwohl haben auch diese in sich geschlossenen Systeme von Versorgungswerken und -kassen Probleme, die Beiträge der Pflicht-Mitglieder profitabel zu investieren. So haben viele der etwa 10.000 Zahnmediziner aus Berlin, Brandenburg und Bremen Angst um ihre Altersversorgung, weil das Versorgungswerk der Zahnärztekammer (VZB) mit dubiosen Anlagen einen Teil ihrer Renten versenkt hat. Die Bayerische Versorgungskammer (BVK), mit 117 Milliarden Euro Anlagevermögen und etwa 2,7 Millionen Versicherten und Leistungsempfängern eine der größten öffentlichen Versorgungseinrichtungen Deutschlands, steht wegen riskanter US-Immobiliengeschäfte in Höhe von 1,6 Milliarden Euro unter Druck. Auch die Apothekerversorgung Schleswig-Holstein hat sich verspekuliert und Verluste erlitten. Da es bei den Versorgungswerken keine Garantien gibt, sind Kürzungen der Leistungszusagen möglich, wie es unter anderem bei der Zahnärzteversorgung Berlin geschehen ist.

Eine Reduzierung der Beamtenzahl würde per se auch die Pensionszahlungen verringern, die den Haushältern im Bund und in den Ländern vor allem deshalb schwer zu schaffen macht, eben weil während der aktiven Beamtenzeit nichts angespart wird. So müssen die Pensionen von den jeweils aktuellen Haushalten gestemmt werden. Die sind aus anderen Gründen als die erwähnten Kammern damit überfordert, Pensionen und Besoldung sicherzustellen. Abzulesen ist das aktuell schon unter anderem an Verzögerungen bei der Erhöhung der Besoldung hessischer Beamten als Reaktion auf die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst. Die wurde 2025 in zwei Schritten erhöht: 4,8 Prozent zum 1. Februar und weitere 5,5 Prozent, die vom 1. August auf 1. Dezember verschoben wurde. Die Koalition in Wiesbaden musste nach eigenen Aussagen „aus Gründen der Haushaltskonsolidierung“ Zeit schinden. Die amtsangemessene, verfassungskonforme Besoldung der Beamten ist inzwischen über Hessen hinaus so problematisch, dass die Staatsdiener immer öfter Gerichte zur Sicherung ihrer Ansprüche bemühen müssen.

Mut für Reformen fehlt

Wieder einmal wird eine Reform angekündigt. Die Planung ist in eine Kommission ausgelagert. Damit dürfte es sich aber auch schon haben. Wie so oft. In dem in die Debattenzirkel ausgelagerten Wortgeklingel steckt der Erfahrung nach wenig Substanz. Dabei hat Deutschland Korrekturen nötig. Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung harren schon seit Jahren eines grundlegenden zukunftssicheren Umbaus, der aber von mutlosen Regierungen unterschiedlicher Couleur regelmäßig versemmelt wird. Unterm Strich sind die Sozialversicherungen nun in einem ähnlich beklagenswerten prädysfunktionalen Zustand wie die deutsche Infrastruktur und damit Beleg für Staatsversagen auf vielen Ebenen.  

Die letzte große Reform, die ihren Namen berechtigterweise trug, war die Agenda 2010. Im Vergleich zu den aktuell anstehenden Aufgaben war das freilich eine Übung zum Aufwärmen. Und schon dabei hat sich die SPD trotz anerkannt positiver ökonomischer Folgen der Agenda die Finger verbrannt, rutscht seither – auch wegen schwerwiegender Folgefehler – von immer mehr Sympathisanten verlassen der Bedeutungslosigkeit im Politbetrieb entgegen. Das Schicksal der Sozialdemokraten vor Augen, fehlt jetzt parteiübergreifend erst recht der Mut, das Sozialsystem neben der angekündigten formalen Strukturreform auf Ein- und Ausgabenseite vielleicht sogar disruptiv zu verändern. Diejenigen, die sich zu zaghaften Vorschlägen hinreißen lassen, haben selten das große Ganze im Blick. Ihre Ideen sorgen vielmehr bei Randaspekten kurzzeitig für Schlagzeilen, um dann in der Regel bis zur nächsten Sozialdebatte oder auch ganz in der Versenkung verschwinden. 

Hält sich hartnäckig: Das Bild vom schlafmützigen Beamten. Foto: Stefan Bayer / pixelio

Angesichts einer deutlichen Zahlensprache stammt von SPD-Chef Lars Klingbeil SPD ein Vorschlag zur Verbesserung der Kassenlage bei den Sozialversicherungen, den er dem Jahresgutachten 2023/24 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung entnommen hat: Danach sollten auch Beamtinnen und Beamte künftig verpflichtend in die Rentenkasse einzahlen. Klingbeils Parteifreundin Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte zuvor mit einem gleichlautenden Vorstoß – allerdings unter Einbeziehung von Abgeordneten und Selbstständigen – eine heftige Kontroverse mit den gewohnten Beißreflexen ausgelöst. Auch sie möchte erreichen, dass künftig neu eingestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst nicht mehr verbeamtet werden, sondern wie alle anderen in die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen. Für jene, die auf eine sichere Pension gehofft haben, wäre das ein Verlust. Für den Staat und die Steuerzahlenden wäre es jedoch vielleicht ein möglicher Schritt, um zumindest mittelfristig die Kosten zu senken und das System allmählich gerechter zu machen. Es wird sich zeigen, dass die Rechnung so einfach nicht aufgeht. Eine Reform in diese Richtung könnte aber durchaus helfen, die große Ungleichheit bei der Altersvorsorge allmählich abzumildern.

Soweit ist es also heute gekommen, dass aus der alle Jahre wiederkehrenden und vermeintlichem Neid entsprungenen allgemeinen Kritik an Beamtenprivilegien sogar auf Regierungsseite der Not gehorchende Reformvorschläge zur Rettung der Sozialkassen formuliert werden. Dass der Beamtenbund jeglichen auch nur angedachten Reformansatz im Keim zu ersticken versucht, den Status quo verteidigt, ohne Alternativen aufzuzeigen, kann nicht weiter verwundern, war die Standesvertretung doch an der Entstehung des Grundgesetzes aktiv beteiligt.

Die Vertretungen der Staatsdiener blenden heute freilich konsequent aus, dass sich die Arbeitswelt außerhalb des Beamtentums permanent weiter entwickelt. Insofern ist das starre Staatsdiener-Konstrukt aus der Zeit gefallen und mit seinen immensen Kosten sowie zumeist fest zementierten Abläufen mit das größte Problem auf dem Weg in einen modernen Staat und eine moderne Gesellschaft. Das wissen auch die Politiker, weshalb unter anderem die Zukunft der Beamtenpensionen auf der Agenda der Rentenreformkommission steht, der die Koalition mit der Garantie des Rentenniveaus und der Ausweitung der Mütterrente völlig humorlos zugleich faule Eier ins Nest gelegt hat. Denn die Wahl-Präsente von SPD und Söder-CSU verschärfen letztlich die Unwucht zwischen den Generationen. 

Unmut trifft auf Verständnis

Bei den Debatten über Finanzierbarkeit der Renten, Altersgrenzen und das Rentenniveau stellt sich zunehmend eine Gerechtigkeitsfrage. Zum Vergleich steht die deutlich höhere Pension, die direkt aus den Staatshaushalten bezahlt wird, ohne Diskussionen über Haltelinien und Rentenbeiträge. Beamtinnen und Beamte sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung , sondern erhalten Pensionen direkt vom Staat – sie fallen in der Regel deutlich höher aus als gesetzliche Renten. Während Beschäftigte nach 35 Jahren etwa 48 Prozent ihres durchschnittlichen Lebenseinkommens als Rente erhalten, bekommen Beamte knapp 70 Prozent ihres letzten Gehalts. Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei rund 3.240 Euro – mehr als doppelt so viel wie die Durchschnittsrente von 1.599 Euro. Selbst wenn man berücksichtigt, dass Beamte oft eine höhere Qualifikation und längere Ausbildungswege haben und Angestellte nicht selten eine betriebliche Rente kassieren, bleibt im Alter ein Differenz von 1.000 Euro, wie es das Sozialministerium hat ausrechnen lassen.

Die Unterschiede zeigen sich auch in den sogenannten Ersatzquoten. Während normale Rentner nur 48,15 Prozent. ihres durchschnittlichen Einkommens als Rente erhalten, bekommen Bundesbeamte durchschnittlich 65,6 Prozent ihres letzten Gehalts als Pension. Selbst die Mindestversorgung für Bundesbeamte liegt mit etwa 1.866 Euro deutlich über vielen regulären Renten. (Quellen: focus.de, destatis.de)

Über die gesamte Lebenszeit betrachtet verstärkt sich diese Ungleichheit noch. Ein Pensionär erhält über 15 Jahre gerechnet etwa 580.860 Euro, während ein gesetzlicher Rentner nur auf 268.950 Euro kommt. Die Differenz von 311.910 Euro bedeutet: Pensionäre erhalten gut doppelt so viel wie normale Rentner. (Quelle: focus.de)

Das Allensbach-Institut  hat kürzlich festgestellt, dass 79 Prozent der Bevölkerung Beamte für privilegiert halten. 52 Prozent der Beamten sind demnach selbst davon überzeugt. Den Deutschen Beamtenbund packte im vergangenen September sogar das schlechte Gewissen, weil das Land Baden-Württemberg seinen Beamten neuerdings einen Zuschlag von fast 1.000 Euro ab dem dritten Kind gewährt. Man habe „Verständnis für den Unmut in der Bevölkerung“, teilte der Landesverband Baden-Württemberg etwas zerknirscht mit.

Der Beamtenstand gehört außerdem reformiert, weil die Begründung für dieses Parallelsystem von angestellten und verbeamteten Staatsdienern willkürlich und inkonsistent ist. So gingen in den vergangenen Jahren die meisten Bundesländer dazu über, neue LehrerInnen wieder zu verbeamten. Größeres Nettoeinkommen, mehr Sicherheit, mehr BewerberInnen – so lautete die einfache Losung. Als es mit der Verbeamtung in den ersten Ländern wieder losging, musste der Rest nachziehen. Das ist aber kein Sach-, sondern ein Konkurrenzargument, dem leicht (und sachlich) zu begegnen ist. Erwähnenswert ist noch, dass mit der sogar noch heftig beworbenen Verbeamtung dem Lehrermangel nicht wie erwartet begegnet werden konnte. Für junge Menschen scheint der Beruf demnach selbst mit Beamtenstatus nicht attraktiv genug zu sein. Soviel zu dem Argument, Stellen im öffentlichen Dienst seien lediglich dann wettbewerbsfähig, wenn mit Urkunde statt Vertrag gewunken werde.

Verträge und Tarife

Nun zum Argument der „hoheitlichen Aufgaben“, die Beamten erfüllen, woraus sich eine besondere „Treuepflicht“ ableitet. Ungeachtet dessen, dass sich selbst renommierte Staatsrechtler mit der Aufzählung „hoheitlicher Aufgaben“ schwertun, lässt sich diese Treuepflicht arbeitsrechtlich auch außerhalb des Beamtenstatus verankern. Schon jetzt müssen sich die Angestellten im öffentlichen Dienst laut Tarifverträgen „durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Diese Formel lässt sich problemlos, je nach Einsatzfeld, verschärfen, um eine besondere Loyalität und Verfassungstreue zu garantieren.

Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist, dass die Beamtenlobby zwar den Sonderstatus ihrer Klientel betont, aber zugleich die Vorteile von Tarifverhandlungen ihrer schlechter gestellten Angestelltenkollegen mitnimmt: Wenn diese durch Arbeitskämpfe einen besseren Tarifvertrag aushandeln, wird die Tariferhöhung 1:1 für die Beamten übernommen. Mit anderen Worten: Die Angestellten auf dem Amt streiken, nehmen Lohnausfall und öffentlichen Unmut in Kauf, erkämpfen mehr Geld und die nicht streikenden Beamten profitieren von der selben Steigerung ihrer Gehälter.

Kostspieliger Übergang

Bei allem postulierten Reformeifer – sollte er sich denn jemals real einstellen – steht fest: Wer die Pensionäre und aktiven Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen will, steht vor hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Denn die Ansprüche auf eine Versorgung nach dem Alimentationsprinzips unterliegen für alle derzeitigen Pensionäre und aktiven Beamten einem Bestandsschutz durch das Grundgesetz. Für sie kommt daher aus juristischen Gründen die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung faktisch nicht in Frage. Realpolitisch ist letztlich nur eine Besetzung freiwerdender Beamtenstellen mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten möglich. Selbst wenn der in weiten Teilen verbeamtete Gesetzgebungsapparat sich der Lobbyarbeit der  Selbstversorgungsvereine widersetzen und den Beamtenstatus abschaffen würde (ggf. mit Ausnahmen für Richter, Soldaten oder die Polizei), müsste er für die „Altbestände“ eine sehr kostspielige Übergangs- beziehungsweise Bestandsschutzregelung schaffen.

Der Wirtschaftsweise Martin Werding schlägt ein behutsames Modell vor. Nur neue Beamte sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bestehende Beamte behalten ihre Pensionsansprüche. Zur Kompensation wäre eine attraktive Betriebsrente erforderlich. Die Übergangsfrist würde mehrere Jahrzehnte dauern. Erst dann wäre das System vollständig umgestellt. Die Rentenkassen für Beamte und Nicht-Beamte blieben zunächst getrennt. Dies würde Verwerfungen minimieren.

Wer allerdings hofft, dass diese Gleichbehandlung in der Altersvorsorge den aus der Bevölkerungsalterung erwachsenden Druck auf die gesetzliche Rentenversicherung verringern wird, der muss enttäuscht werden. So paradox es klingt: Eine Abschaffung der Beamtenpensionen würde zunächst sogar zu höheren Kosten führen. Werden Beamtenstellen durch Angestellte ersetzt, fallen Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Zusätzlich müsste eine betriebliche Zusatzversorgung geschaffen werden, um konkurrenzfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssten die bestehenden Pensionsansprüche weiter bedient werden. Einsparungen würden sich erst nach mehr als 40 Jahren zeigen.

Ein weiterer Kostenfaktor: Beamte haben eine um durchschnittlich 5,5 Jahre höhere Lebenserwartung als Arbeiter. Die Langzeitkosten wären entsprechend höher. Um den Verlust der Pensionsansprüche zu kompensieren, müssten zudem die Gehälter im öffentlichen Dienst deutlich angehoben werden. Die erhofften Einsparungen würden dadurch weitgehend wegschmelzen. (Quellen: handelsblatt.de, wirtschaftsdienst.eu)

Kein Wunder, dass auch der Sachverständigenrat zu det Einschätzung kommt, dass eine Erweiterung des gesetzlichen Versichertenkreises durch die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) deren Finanzierungsprobleme nicht lösen kann. Es hätte aber den Vorteil, dass die Belastungen durch Beamtenpensionen transparenter und Reformen der GRV immer wirkungsgleich übertragen werden. Eine Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit könne kurz- bis mittelfristig für Entlastung sorgen und Versorgungslücken bei Selbständigen schließen. Unumstritten ist aber auch: Die Entlastungseffekte gehen  zurück, sobald die ersten Jahrgänge des neuen Versichertenkreises das Renteneintrittsalter erreichen.

Die Ausweitung des Versichertenkreises auf künftige Beamtinnen und Beamte könnte die GRV kurz- bis mittelfristig finanziell entlasten, wenn zunächst nur Beitragszahlende aufgenommen werden, aber keine zusätzlichen Renten anfallen, sagt der Sachverständigenrat. Der positive Effekt auf den Beitragssatz kehre sich aufgrund der langfristig höheren Rentenleistungen jedoch voraussichtlich später wieder um, weil sich wegen der höheren Lebenserwartung der Beamten ein höheres Verhältnis von Rentenbezugsdauer zu Lebensarbeitszeit ergebe mit der Folge, dass sich langfristig die Relation von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden verschlechtere. Zudem werde eine nachhaltigere Finanzierung der Beamtenversorgung so auch deshalb nicht erreicht, da die Rentenbeiträge in der GRV sofort wieder verausgabt würden und dadurch die Finanzierung der aus der Integration resultierenden Rentenansprüche unverändert in die Zukunft verschoben würde.

Betriebliche Altersversorgung

Wer die Staatsdiener  angemessen an den Demographielasten beteiligen möchte, sollte nach Auffassung des Sachverständigenrats zudem ebenso wie bei den gesetzlich Versicherten an eine Verlängerung ihrer Lebensarbeitszeit denken und für Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten Sonderregelungen formulieren. Das Pestel Institut wird konkret und empfiehlt, dass Beamte und Beamtinnen fünfeinhalb Jahre länger arbeiten sollten. Denn viele von ihnen hätten eine hohe Lebenserwartung, ihre Pensionen kosten den Staat mehr als 63 Milliarden Euro im Jahr

Kostenneutral, so der Sachverständigenrat, ließe sich eine Integration der Beamtinnen und Beamten in die GRV hingegen mit separaten Beitragskassen umsetzen. Hierfür müsste sichergestellt werden, dass die von den Dienstherrn entrichteten GRV-Beiträge bis auf weiteres für die Finanzierung der Ausgaben für die Beamtenversorgung verwendet werden dürfen und nicht in der restlichen GRV verausgabt werden können. Ab Mitte der 2040er-Jahre werden die Beiträge in wachsendem Maße für die Finanzierung von Dienstunfähigkeits- und später Altersrenten neuer Beamtinnen und Beamten benötigt. Hierdurch würde eine transparentere Form der Versorgung von Beamtinnen und Beamten erreicht. 

Die zusätzlich gewährte betriebliche Altersversorgung (bAV) bietet nach Auffassung der Wirtschaftsweisen Gestaltungsspielräume für eine Altersversorgung, die den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten Rechnung trägt und eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst hinreichend attraktiv macht. Gleichzeitig könnte die Höhe der betrieblichen Altersversorgung perspektivisch als Ansatzpunkt zur finanziellen Entlastung der Beamtenversorgung genutzt werden. Für die bAV solle eine konsequente Rücklagenbildung während der aktiven Dienstzeit vorgenommen werden, wie sie das Land Sachsen in seiner Finanzverfassung festgeschrieben habe, raten die Experten. Dies würde die Ausgaben für die bAV wiederum vorziehen, zugunsten langfristiger Entlastungen, und die Transparenz weiter erhöhen. Nichts desto trotz: Kurz- bis mittelfristig läge die Belastung der öffentlichen Haushalte jedoch oberhalb der Ausgangslage zu Beginn der Neuausrichtung. 

Eine Integration von Beamtinnen und Beamten in die GRV sowie eine Rücklagenbildung für ihre Zusatzversorgung haben laut Sachverständigenrat den positiven Nebeneffekt, dass bisher versteckte zukünftige Lasten für Pensionsverpflichtungen in die Gegenwart vorgezogen werden. Dies könne zum Abbau von Fehlanreizen beitragen, die durch vermeintlich niedrigere laufende Kosten von Beamtinnen und Beamten gegenüber Angestellten des Öffentlichen Dienstes entstehen. Zum anderen ließe sich durch ein einheitliches Alterssicherungssystem die politische Steuerbarkeit verbessern und die seit dem Jahr 1989 angestrebte Wirkungsgleichheit von Reformen der GRV und der Beamtenversorgung automatisch erreichen.

Angemessene Alimentation

Der inzwischen verstorbene dbb-Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hatte dem bei diesem Thema umtriebigen Linnemann einst umfangreiche Vorwürfe gemacht. „Die Linnemänner dieser Republik sollten besser die Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung wiederherstellen“, so Silberbach. Demnach sind die Dienstherrn verpflichtet, der Beamtin oder dem Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der dbb hatte hier mehreren Ländern unzureichende Regeln vorgeworfen.

Da lohn ein Blick auf die Statistik. Durch die Privatisierung von Post und Bahn haben sich die Proportionen zugunsten des höheren Dienstes – Studienrat und Regierungsrätin aufwärts – deutlich verschoben. Zuletzt haben Bundesbehörden vermehrt Beamte in den höheren Etagen eingestellt. Inzwischen tauchen Beamte ganz oben in den Vermögensstatistiken auf. PensionärInnen sind nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamts die soziale Gruppe, die im Durchschnitt am meisten besitzt; noch vor Selbstständigen. Würde man pensionierte Justizsekretäre und Schutzpolizistinnen herausrechnen, würden pensionierte Oberstudienrätinnen und Staatsanwälte noch weiter oben stehen.

Die Regierung steht also vor der Aufgabe, den Anstieg  der Pensionen zu bremsen, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten zu missachten. Konkret entschieden die Richter: Die Mindestbesoldung muss im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern 80 Prozent des mittleren Einkommens (Median-Äquivalenzeinkommen, bei dem die eine Hälfte mehr und die andere Hälfte weniger verdient) betragen. Aktuell liegt das Grundgehalt (ab 2706,99 Euro) darunter.

Doch nicht nur die unteren Einkommen werden wegen des Abstandsgebots zwischen den 20 Besoldungssatufen profitieren. Betroffen sind 350.000 Bundesbeamte, Richter und Soldaten sowie Beamte in den Ländern. Laut Bundesinnenministerium belaufen sich die Bezüge im Bund 2026 auf 23 Milliarden Euro. Wie hoch die Mehrkosten sein werden, steht noch nicht fest. Ungeachtet dessen dürften sich Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durchaus dafür eignen, eine Anpassung der Beamtenaltersversorgung gerichtsfest zu begründen. 

Wenn sich heute ein junger Mensch entscheidet, im Alter wohlhabend werden zu wollen, wäre es also nur logisch, die Laufbahn als höherer Beamter anzustreben, anstatt sich selbständig zu machen. Als Selbstständiger oder Unternehmer kann man sehr reich werden, aber eben auch scheitern. Allerdings ist zweifelhaft, ob es die Aufgabe des Staats sein muss, wohlhabende Staatsdiener zu produzieren.


Das Aufmacherbild zeigt den Steuerzahler-Brunnen in Isny. Die Kuh stellt symbolisch den Steuerzahler dar. Sie wird durch den Beamten gemolken. Die Milch läuft jedoch durch löchrige Krüge davon und wird am Boden von einer Katze aufgeleckt. So ist die verlorene Milch im wahrsten Wortsinne für die Katz. Foto: Doris Collier / pixelio

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