– Die Reichen werden reicher, während die öffentliche Hand unterfinanziert ist –
Von Dr. Kai Eicker-Wolf
Durch die Debatte um die unzureichende Besteuerung von Unternehmenserbschaften rücken die extreme ungleiche Verteilung von Reichtum und die strukturelle Unterfinanzierung der öffentlichen Hand in den Fokus. Tatsächliche könnte eine angemessene Besteuerung großer Vermögen erhebliche finanzielle Mittel mobilisieren, um zentralen staatliche Leistungen im erforderlichen Umfang zu ermöglichen.
In Deutschland nahmen Debatten um Steuersenkungen Mitte der 1990er Jahre stark zu. Insbesondere seitens der deutschen Industrie wurden – mit Verweis auf den globalen Wettbewerb und die angeblich bedrohte internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland – Forderungen nach einer tiefgreifenden Steuerreform laut. Die Politik kam diesen Forderungen in den kommenden Jahren nach. Dies betraf auch vermögensbezogene Steuern und damit wichtige Einnahmequellen der Bundesländer.
So wurde die Vermögensteuer ab 1997 ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte zwei Jahre zuvor eine Bevorteilung von Grund- und Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögensformen gerügt. Nach dem entsprechenden Urteil hätte die Vermögensteuer verfassungskonform reformiert werden müssen. Die Regierung Kohl ließ allerdings die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist verstreichen. Damit fließen den Bundesländern seit 1997 nur noch aus der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen vermögensbezogene Steuereinnahmen zu.
In Deutschland werden nach den verfügbaren Schätzungen jährlich mindestens 300 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Dabei entfällt die Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen auf die reichsten zehn Prozent der Begünstigten. Die Erbschaftsteuer sieht je nach Verwandtschaftsgrad verschiedene Steuerklassen vor, diese wiederum weisen verschiedene Freibeträge und unterschiedliche, mit der Höhe der Erbschaft steigende Steuersätze auf. Hinzu kommen viele Detailregelungen, wie etwa eine großzügige Steuerbefreiung für selbstgenutzte Immobilien. Von Relevanz ist mit Blick auf Verteilungsfragen vor allem die Behandlung von Unternehmensvermögen, da diese in den besonders großen Erbschaften übertragen werden.
Seit der vorletzten Reform der Erbschaftsteuer im Jahr 2009 bestehen erhebliche Verschonungsregeln für Betriebsvermögen, die seitdem ganz oder zumindest weitgehend steuerfrei übertragen werden können. Hieran hat auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 nichts geändert, das diese Privilegierung großer Erbschaften für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Unternehmenserbschaften werden auch nach der aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils fälligen Reform im Jahr 2016 weiter bevorzugt.
So fallen für ein geerbtes Unternehmen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro keine Steuern an, wenn der Betrieb für sieben Jahre in der bestehenden Form – gemessen an der Lohnsumme der Beschäftigten – fortgeführt wird. Bei einem Unternehmenswert zwischen 26 und 90 Millionen Euro sinkt die Steuerbefreiung zwar kontinuierlich auf null. Allerdings muss der Erbende nur maximal 50 Prozent seines eigenen Privatvermögens für die Begleichung der Erbschaftsteuer auf ein geerbtes Unternehmen einsetzen. Ein Kind, das über kein Privatvermögen verfügt, kann so im Extremfall ein Unternehmensvermögen in Milliardenhöhe von seinen Eltern durch Schenkung erhalten, ohne auch nur einen Cent Erbschaftsteuer zu zahlen. Es ist deshalb wenig verwunderlich, dass die eigentlich progressiv ausgestaltete Erbschaftsteuer de facto regressiv wirkt – das heißt, sehr hohe Erbschaften und Schenkungen werden aufgrund der besonderen Regeln für Unternehmen geringer besteuert als weniger hohe Nachlässe.
Hohe Einnahmeverluste für Land und Kommunen
Angesichts der geschilderten Besteuerung von großen Vermögen ist die große ungleiche Verteilung des Reichtums in Deutschland kein Wunder. Verschiedene empirische Studien kommen zu dem Ergebnis, dass die reichsten zehn Prozent mindestens 60 Prozent des gesamten Nettovermögens besitzen. Nach den im April veröffentlichten Daten der Deutschen Bundesbank ist dieser Abstand in Deutschland im europäischen Vergleich damit besonders groß.
Die zunehmende ungleiche Verteilung von Reichtum durch Verzicht auf jede auch nur moderate Besteuerung von großen Vermögensbeständen ist eine wesentliche Ursache für die strukturelle Unterfinanzierung der Bundesländer, denn ausschließlich ihnen fließt das Aufkommen aus der Besteuerung von Erbschaften und Vermögen zu. Indirekt hat dies auch Auswirkungen auf die Kommunen, da sich deren Einnahmen in erheblichem Umfang aus Zuweisungen der Bundesländer speisen. Kaputte Schulen, marode Hochschulgebäude, fehlendes Personal in Kitas oder fehlendes Geld für kommunale Kliniken hängen unmittelbar mit der Nicht-Besteuerung von großen Vermögen zusammen.
Der aktuelle Subventionsbericht der Bundesregierung weist die beschriebene Privilegierung von Unternehmenserbschaften mit jährlich 4,5 Milliarden Euro als größten steuerlichen Subventionstatbestand aus. Nach Berechnungen von Julia Jirmann für die Friedrich-Ebert-Stiftung für das Jahr 2023 unterschätzt der Subventionsbericht diese Privilegierung – sie kommt auf eine Summe von 8 Milliarden Euro. Insgesamt dürften sich die Erbschaftssteuerausfälle aufgrund der unzureichenden Besteuerung von Unternehmenserbschaften seit 2009 damit auf gut 90 Milliarden Euro belaufen.
Für die seit 1997 nicht mehr erhobene Vermögensteuer gibt es ebenfalls eine Schätzung für die seitdem entfallenden Einnahmen in Deutschland insgesamt. In einer Oxfam–Studie aus dem vergangenen Jahr gehen Michaela Alka und Christoph Trautvetter davon aus, dass sich die entsprechenden Ausfälle bis zum Jahr 2023 auf 387 Milliarden Euro belaufen – eine moderate Fortschreibung einschließlich des laufenden Jahres 2025 führt zu einem Ausfall in Höhe von etwa 450 Milliarden Euro. Eine moderate Vermögensteuer mit einem Freibetrag in Höhe von einer Million Euro und einem Steuersatz von 1 bis 2 Prozent würde aktuell etwa 30 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen für die öffentliche Hand generieren.
Zusammengenommen ergeben sich damit für die unzureichende Besteuerung von Unternehmenserbschaften seit 2009 und dem Aussetzen der Vermögensteuer seit dem Jahr 1997 Einnahmeausfälle für die Bundesländer in Höhe von 540 Milliarden Euro. Auf das Bundesland Hessen entfallen hiervon rund 41 Milliarden Euro (Erbschaftsteuer knapp sieben Milliarden Euro, Vermögensteuer fast 34 Milliarden Euro).
Würde eine moderate Vermögensteuer wieder eingeführt, und würde Unternehmenserbschaften wie alle anderen Erbschaften auch besteuert, dann würden dem hessischen Landeshaushalt jährlich zwischen 2,5 und drei Milliarden Euro zusätzlich zufließen – und dies unter Berücksichtigung des Finanzkraftausgleichs zwischen den Bundesländern. Auf dieser Basis könnten dringend erforderliche öffentliche Leistungen in angemessenem Umfang finanziert werden.

Unser Gastautor Dr. Kai Eicker-Wolf ist Ökonom. Er arbeitet als Gewerkschafter in Frankfurt am Main und publiziert unter anderem zu wirtschafts-, finanz- und bildungspolitischen Themen.
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Seitenbild: Rainer Sturm / Pixelio
