Belege für ein AfD-Verbot
Von der Gesellschaft für Freiheitsrechte / Projekt „FragdenStaat“
Millionenfache Remigration“ fordern, queeren Personen strafbare Handlung gegenüber Schutzbefohlenen unterstellen oder Menschen mit Migrationsgeschichte die eigenen Rechte absprechen – solche und ähnliche Aussagen treffen AfD-Politiker*innen regelmäßig in der Öffentlichkeit. Es sind nicht einfach politische Ideen, sondern Angriffe auf die Menschenwürde – die folgenlos bleiben.Vor etwa einem Jahr stufte der Verfassungsschutz die AfD zwar als „gesichert rechtsextrem“ ein, doch ein für ein Verbotsverfahren notwendiger Antrag wurde bis heute nicht gestellt. Argumentiert wird häufig mit fehlenden Belegen. Das ändert sich jetzt!
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat in einem Gutachten Millionen an Daten ausgewertet und juristisch geprüft, ob die AfD verfassungswidrig ist. Ihr Ergebnis: Ein Verbotsantrag gegen die Partei könnte erfolgreich sein. Für das 3.000-seitige Dokument wurden öffentlich zugängliche Daten wie Reden, Wahlprogramme oder Social-Media-Posts zur AfD gesammelt und ausgewertet. Davon wurden rund 2.500 Belege herangezogen, mit denen die Verfassungswidrigkeit überprüft wurde. Ein Großteil der juristisch geprüften Belege aufbereitet, systematisiert und visualisiert. Sie steht als
Datenbank zur freien Verwendung Verfügung. In der Datenbank ist jeder einzelne Beleg mit dem Gutachten verknüpft. Die Sammlung ermöglicht zudem weitere journalistische, zivilgesellschaftliche oder wissenschaftliche Recherchen. In der Datenbank lässt sich beispielsweise nach Stichworten suchen, gezielt nach Themen wie Menschenwürde oder Rechtsstaatsprinzip filtern oder herausfinden, wie viele Belege es zu einzelnen Personen oder bestimmten Landesverbänden gibt.
Verkehrte Welt
Von Folgsschwärmer / Facebook
Stendal, Sachsen-Anhalt. Ein Werklehrer wird beim Aufräumen von zwei Sechstklässlern gefragt, ob er die AfD gewählt habe. Er verneint. Und weil die Kinder nachfragen, zeigt er ihnen Quellen: das Potsdamer Geheimtreffen, eine Bundestagsdebatte, die Steuerpläne der Partei. Dann fällt ein zugespitzter Satz wer die AfD wähle, müsse „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand sein“.Vier Wochen später hat er eine Abmahnung. Verstoß gegen die „Neutralitätspflicht“.
Halten wir fest, wer hier wen abmahnt: Die Beschwerde kam von der AfD selbst – einer in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei. Der Skandal steckt im Detail: Diese „Neutralitätspflicht“ gibt es in dieser Form gar nicht. Im Beutelsbacher Konsens, der politische Bildung regelt, steht kein Wort von Neutralität. Im Gesetz steht etwas anderes (§33 Beamtenstatusgesetz) – die Pflicht, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Eine Lehrkraft ist dem Grundgesetz verpflichtet. Und damit per Definition nicht neutral gegenüber denen, die es abschaffen wollen. Eine Abmahnung ist die gelbe Karte im Arbeitsrecht. Fürs Verteidigen der Demokratie.
Das ist der eigentliche Vorgang: Eine Verwaltung lässt sich von einer rechtsextremen Partei instrumentalisieren und bestraft den, der vor ihr warnt. Sie nennt es Neutralität. Es ist Einschüchterung – und sie wirkt längst. Schulleitungen sagen Wahlforen ab, Lehrkräfte halten sich zurück. Genau das war das Ziel.
Wenn der Staat den abmahnt, der seinen Auftrag erfüllt, schützt er nicht die Neutralität. Er erledigt die Arbeit seiner Feinde.
Steuer-Wahnsinn
Von Achim Truger, Professor für Sozioökonomie, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft / LinkedIn
Es ist ein Wahnsinn: In Zeiten riesiger Haushaltslöcher meint die Koalition eine jährlich 10 bis 20 Mrd. Euro teure Einkommensteuersenkung auf den Weg bringen zu müssen. Und die Formel: „Entlastung unten, keine Belastung oben“ täuscht darüber hinweg, dass es vor allem auf eine Entlastung der oberen Mitte und der hohen Einkommen hinauslaufen wird, wenn tatsächlich die Einkommensschwelle für den Spitzensteuersatz angehoben wird. Und dass „durch die Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifes dafür [gesorgt wird], dass Facharbeiter nicht so früh in den Spitzensteuersatz rutschen“, kann man getrost ins Reich der Propaganda verweisen!
Die Behauptung, dass Facharbeiter:innen massenhaft den (ersten) Spitzensteuersatz von 42% zahlen, ist eine Mär: Dazu müssen sie als Ledige ein Bruttoeinkommen von an die 85.000 Euro haben. Verheiratete zusammen an die 160.000 brutto. Bei höheren Werbungskosten, Sonderausgaben ist es noch mehr! Und selbst wer bei 85.000 Euro brutto „den Spitzensteuersatz zahlt“, zahlt keine 42% Einkommensteuer, weil das nur der Grenzsteuersatz auf den letzten verdienten Euro ist, sondern durchschnittlich lt.BMF nur gut 26% Spitzensteuersatz und schlimme Belastung für Facharbeiter:innen ist ein Popanz!
Mit solchen Modellen werden vor allem gehobene hohe Einkommen entlastet. Wenn dann für die Haushaltslücke von 10-20 Mrd. Euro z.B. die Mehrwertsteuer erhöht wird oder die Ausgaben gekürzt werden, wird das dann tatsächlich von unteren und mittleren Einkommen und den Facharbeiter:innen getragen!
Die fragwürdigen Verteilungswirkungen sind das eine. Die fehlende oder kontraproduktive makroökonomische Wirkung ist das andere: Wenn untere und mittlere Einkommen die Zeche zahlen wird das den privaten Konsum schwächen, Ausgabenkürzungen dürften stärker wirken als Steuersenkungen!
Oder wie ich bereits im Surplus Magazin
schrieb: „Einkommensteuersenkungen sind nicht drin!“
